Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle zahnärztliche Beratung.
Ein abgebrochener Zahn ist unangenehm, aber in den meisten Fällen gut zu versorgen. Entscheidend ist, was in den ersten Stunden passiert: Bruchstück sichern, Zahn schonen und den richtigen Zeitpunkt für den Zahnarztbesuch wählen. Hier erfahren Sie, was Sie sofort tun können, welche Behandlung je nach Ausmaß infrage kommt und was die Krankenkasse übernimmt.

Zahn abgebrochen: Was tun? Die ersten Schritte
- Bruchstück aufheben und feucht lagern. Am besten in einer Zahnrettungsbox aus der Apotheke, ersatzweise in kalter H-Milch oder steriler Kochsalzlösung. Nicht trocken aufbewahren, nicht abreiben und nicht in der Backentasche transportieren. Ein passendes Stück lässt sich häufig wieder befestigen.
- Mund vorsichtig ausspülen. Lauwarmes Wasser genügt. Blutet die Stelle, beißen Sie einige Minuten auf ein sauberes Tuch oder eine Mullkompresse.
- Von außen kühlen. Eine Kühlkompresse, in ein Tuch gewickelt, lindert Schwellung und Druckschmerz. Kein Eis direkt auf die Haut.
- Scharfe Kanten abdecken. Reizt die Bruchkante Zunge oder Wange, hilft Zahnwachs aus der Apotheke oder ein Stück zuckerfreier Kaugummi als vorübergehender Schutz.
- Zahn schonen. Nicht auf der betroffenen Seite kauen, Heißes, Kaltes und Süßes meiden. Versuchen Sie nicht, das Stück selbst zu kleben: Haushaltskleber schädigt Zahn und Zahnfleisch und erschwert die spätere Versorgung.
- Termin vereinbaren. Bei Schmerzen, anhaltender Blutung, einem sichtbaren rosa Punkt in der Bruchfläche (freiliegender Nerv) oder einem wackelnden Zahn kommen Sie noch am selben Tag. In unserer Schmerzsprechstunde Montag bis Freitag von 10:00 bis 11:30 Uhr geht das ohne Voranmeldung. Eine kleine Ecke ohne Beschwerden wird innerhalb weniger Tage versorgt.
Ganzer Zahn ausgeschlagen: Dann zählt jede Minute
Ist der Zahn samt Wurzel herausgebrochen, besteht die Chance, ihn wieder einzusetzen, wenn er innerhalb von 30 bis 60 Minuten versorgt wird. Fassen Sie den Zahn nur an der Krone an, nicht an der Wurzel, reinigen Sie ihn nicht und legen Sie ihn sofort in eine Zahnrettungsbox oder H-Milch. Kommen Sie damit direkt in die Praxis oder außerhalb der Sprechzeiten zum zahnärztlichen Notdienst. Bei starken Zahnschmerzen nach einem Sturz oder Schlag sollte auch ein äußerlich unversehrter Zahn geprüft werden, weil die Wurzel verletzt sein kann.
Wie behandelt der Zahnarzt einen abgebrochenen Zahn?
Zuerst wird geklärt, wie tief der Bruch reicht: Untersuchung, Kältetest zur Prüfung des Zahnnervs und meist ein Röntgenbild, um Wurzel und Knochen zu beurteilen. Daraus ergibt sich die Behandlung:
- Kleine Ecke im Zahnschmelz: Die Kante wird geglättet und poliert oder mit zahnfarbenem Komposit aufgebaut. Das geht in einer Sitzung.
- Bruchstück vorhanden: Passt das Stück noch, wird es mit Adhäsivtechnik wieder befestigt, am besten innerhalb von 24 Stunden nach dem Bruch.
- Größerer Defekt bis ins Dentin: Aufbau mit einer Komposit-Füllung. An Frontzähnen kann ein Veneer die Form wiederherstellen, an Seitenzähnen eine Teilkrone oder Krone.
- Bruch bis zum Zahnnerv: Ein rosa Punkt in der Bruchfläche und starke Schmerzen zeigen, dass der Nerv freiliegt. Dann ist eine Wurzelbehandlung nötig, anschließend wird der Zahn in der Regel überkront.
- Längsbruch der Wurzel oder Bruch unter dem Zahnfleisch: Solche Zähne lassen sich meist nicht erhalten. Der Zahn wird gezogen und die Lücke später mit einem Implantat oder einer Brücke geschlossen.
Milchzahn abgebrochen
Abgebrochene Milchzähne werden nicht wieder angeklebt und ausgeschlagene Milchzähne nicht wieder eingesetzt, weil das den Keim des bleibenden Zahns darunter gefährden könnte. Scharfe Kanten werden geglättet, größere Defekte mit Komposit aufgebaut, und der Zahn wird bis zum Zahnwechsel kontrolliert. Auch hier gilt: Bei Schmerzen oder einem wackelnden Zahn bitte am selben Tag vorstellen, sonst innerhalb weniger Tage. Mehr zur Behandlung von Kindern auf unserer Seite Kinderzahnarzt in Düsseldorf.
Zahn abgebrochen: Kosten und Kostenübernahme
Was die Behandlung kostet, hängt davon ab, wie tief der Bruch reicht und welche Versorgung gewählt wird:
- Glätten, Füllungen, Wurzelbehandlung: An erhaltungswürdigen Zähnen für gesetzlich Versicherte in der Regel Kassenleistung. Für höherwertige Materialien im Seitenzahnbereich kann ein Eigenanteil anfallen.
- Krone, Brücke, Implantat: Die Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss, den Rest tragen Sie als Eigenanteil. Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Zuschuss. Richtwerte finden Sie auf unserer Seite Zahnersatz in Düsseldorf.
- Veneers: Rein ästhetische Versorgungen werden privat abgerechnet.
- Nach einem Unfall: Lassen Sie den Unfall in der Praxis dokumentieren. Je nach Hergang kommen Unfallversicherung, Haftpflicht eines Dritten oder bei Schul- und Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlung auf.
Vor Beginn einer größeren Versorgung erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan. Größere Eigenanteile lassen sich bei uns auch in Raten bezahlen.

Häufige Fragen zum abgebrochenen Zahn
Muss ein abgebrochener Zahn gezogen werden?
Kann man einen abgebrochenen Zahn kleben?
Ein Stück vom Zahn ist abgebrochen, aber nichts tut weh. Muss ich trotzdem zum Zahnarzt?
Was kostet die Behandlung, wenn ein Zahn abgebrochen ist?
Wie lange kann ich mit einem abgebrochenen Zahn warten?
Zahn abgebrochen am Wochenende: Was tun?
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle zahnärztliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt.
